Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12-15 Jahren

Comirnaty von Biontech wurde mittlerweile von der STIKO für alle Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre empfohlen. Wichtige Gründe für eine Impfung von Kindern und Jugendlichen wären neben einer eigenen chronischen Erkrankung auch der unmittelbare Kontakt zu Risikopersonen, die im gleichen Haushalt leben. Empfohlen heißt aber natürlich nicht verpflichtend. Wer aber Quarantäne vermeiden möchte und ggf. auch die regelmäßigen Testungen sehr unangenehm findet, sollte ruhig das Impfangebot in Anspruch nehmen. Die STIKO empfiehlt die generelle Impfung, weil der Nutzen nach aktueller Erkenntnislage deutlich größer ist, als das Risiko von schwerwiegenden Impfkomplikationen.

Lesen Sie bitte die Elterninfo bezüglich der Impfung von Kindern und Jugendlichen und entscheiden Sie dann, ob Sie Ihr Kind impfen lassen möchten. Gerne dürfen Sie bei Gesprächsbedarf einen Termin in der Sprechstunde vereinbaren.


Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren

Die Zulassung von Comirnaty von Biontech für Kinder von 5-11 Jahren soll noch vor Weihnachten kommen. Die STIKO-Empfehlung wird dann natürlich noch auf sich warten lassen. Aktuell können noch keine Termine gebucht werden, aber sobald die Zulassung da ist, werde ich auch die Terminbuchung für Kinder freischalten. Da für Kinder eine andere Dosierung notwendig ist, gibt es separate Impffenster für die Impfung.

Lesen Sie bitte die Elterninfo bezüglich der Impfung von Kindern und Jugendlichen und entscheiden Sie dann, ob Sie Ihr Kind impfen lassen möchten. Gerne dürfen Sie bei Gesprächsbedarf einen Termin in der Sprechstunde vereinbaren.


Impfung nach durchgemachter CORONA-Infektion

Nach einer durchgemachten Infektion ist man vermutlich für 6 Monate geschützt. Wie gut eine durchgemachte Infektion mit der Alpha-Variante vor einer erneuten Infektion mit der Delta-Variante schützt, ist derzeit noch unklar. Es gibt allerdings Hinweise, dass der Schutz nur mäßig gut ist und daher eine Impfung schon vor Ablauf der 6 Monate sinnvoll sein kann. Allerdings ist auch die Nebenwirkungsrate (Kopf-, Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost,...) bei frühzeitiger Impfung meist deutlich erhöht. Entscheiden Sie selbst, wann Sie die Impfung wünschen. Der Mindestabstand zur Infektion beträgt allerdings 4 Wochen. Bitte wählen Sie bei der Terminbuchung den Besuchsgrund "Zweitimpfung".

Nach Infektion ist normalerweise nur eine Impfung notwendig. In manchen Ländern werden allerdings auch dann 2 Impfungen verlangt. Da wir mittlerweile genügend Impfstoff haben, ist auch das kein Problem. Allerdings ist die Nebenwirkungsrate bei der Zweitimpfung dann deutlich höher. Es sollte mindestens ein Abstand von 4 Wochen zwischen den Impfungen gewählt werden.

Impfung von Schwangeren und Stillenden

Mittlerweile empfiehlt die STIKO die Impfung von Schwangeren und Stillenden mit 2 Dosen eines mRNA-Impfstoffs, da der Nutzen die Risiken überwiegt. Bei Schwangeren sollte die Impfung NICHT im ersten Drittel der Schwangerschaft stattfinden. Fer soll für Schwangere ausschließlich Comirnaty von Biontech verwendet werden. Bitte beachten Sie das bei der Terminvereinbarung.

Boosterung (Auffrischung) mit mRNA-Impfstoff nach abgeschlossener Impfung mit einem Vektorimpfstoff

Nach der einmaligen Impfung mit Janssen von Johnson&Johnson empfiehlt die STIKO mittlerweile eine frühzeitige Boosterung bereits 4 Wochen nach der Impfung, da die Schutzwirkung nur mäßig ist.

Wenn Sie 2x mit Vaxzevria von AstraZeneca geimpft wurden, dann ist die Boosterung derzeit offiziell erst 6 Monate nach der Zweitimpfung empfohlen. Da aber auch hier der Schutz nicht so gut ist wie nach Impfung mit mRNA-Impfstoffen, ist hier eine Boosterung auf Wunsch auch vor Ablauf der 6 Monate möglich. Sie können in diesem Fall einfach einen Termin vereinbaren.

Optional ist auch die kostenpflichtige Bestimmung der Antikörper möglich, um einzuschätzen wie gut der Impfschutz noch ist. Die Antikörperbestimmung kostet knapp 25,- €. Wenn Sie sich aber eh boostern wollen, ist eine Bestimmung nicht notwendig.

Boosterung (Auffrischung) mit mRNA-Impfstoff nach Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff vor mindestens 6 Monaten (inkl. Mischimpfung)

Die Auffrischung frühestens 6 Monate nach der zweiten mRNA-Impfung ist empfohlen für Risikopersonen. Sinnvoll ist sie aber für jeden, denn der Schutz lässt für alle mittlerweile nach 6 Monaten deutlich nach. Wir impfen aber grundsätzlich nicht, bevor wenigstens 5 Monate rum sind, denn das macht medizinisch überhaupt keinen Sinn. Der Schutz ist ja auch nicht nach 6 Monaten direkt weg. Biontech garantiert eine Schutzwirkung von 6-8 Monaten. Sie haben also ein Zeitfenster von 2 Monaten für die Boosterung. Das ist auch notwendig, da es organisatorisch nicht machbar ist, dass alle ihre Boosterung exakt nach 6 Monaten bekommen.

Der Abstand von 6-8 Monaten gilt auch für Mischimpfungen. Es ist also egal, ob die erste Impfung eine Vektorimpfung mit Vaxzevria von AstraZeneca war. Wenn die zweite Impfung eine mRNA-Impfung war, ist eine Boosterung nach 6-8 Monaten empfohlen.

Ferner ist es auch unerheblich, welcher Impfstoff zur Grundimmunisierung verwendet wurde. Zur Auffrischung können in jedem Fall beide mRNA-Impfstoffe verwendet werden.

Optional ist auch die kostenpflichtige Bestimmung der Antikörper möglich, um einzuschätzen wie gut der Impfschutz noch ist. Die Antikörperbestimmung kostet knapp 25,- €. Wenn Sie sich aber eh boostern wollen, ist eine Bestimmung nicht notwendig.

Weitere Impfungen mit positivem Effekt auf den Schutz vor Corona-Infektionen

Es gibt Anzeichen dafür, dass eine Grippeimpfung den Schutz vor einer Corona-Infektion verbessert. Sie können die Grippeimpfung bei uns simultan mit der Coronaimpfung in Anspruch nehmen. Buchen Sie einfach den Coronaimpftermin und melden Sie dann bei der Anmeldung am Termin an, dass Sie auch die simultane Grippeimpfung wünschen. Weitere Infos zur Grippeimpfung.

Für Patienten ab 60 Jahren empfehlen wir außerdem auch die Impfungen gegen Pneumokokken und Gürtelrose. Auch bei diesen beiden Impfungen gibt es Hinweise darauf, dass sich der Schutz gegen Corona verbessert. Ab einem Alter von 60 Jahren sind diese Impfungen Kassenleistung. Sie dürfen allerdings nicht gleichzeitig mit Corona verimpft werden, so dass ein separater Termin notwendig ist. Bitte sprechen Sie uns an!

"Geimpft"-Status nach Impfung im Ausland mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff

Wer im Ausland mit einem Impfstoff geimpft wurde, der in Deutschland nicht zugelassen ist, kann hier keinen "Geimpft"-Status erhalten. Nun kann entweder eine erneute komplette Grundimmunisierung erfolgen oder es müssen einmal Corona-Antikörper bestimmt werden, damit dies als "Genesenen"-Status gewertet werden kann. Dann ist nur noch eine Impfung notwendig. Die Bestimmung der Antikörper ist allerdings kostenpflichtig und es werden nur Laborbestimmungen anerkannt, keine Schnelltests.

Digitaler Impfnachweis

Damit Sie Ihren Impfpass immer bei sich haben, gibt es das digitale Impfzertifikat für das Handy. Sie können dafür die bekannte Corona-Warn-App nutzen oder wenn Sie kein Tracking wünschen auch die CovPass-App, die als ausschließliche Funktion das digitale Impfzertifikat unterstützt. Auch die weit gebräuchliche Luca-App unterstützt das digtale Impfzertifikat. Alle 3 Apps finden Sie in den gängigen App-Stores.

Impfzertifikate für in der Hausarztpraxis Weisdorn durchgeführte Impfungen versenden wir auf Anfrage per Mail. Bitte verwenden Sie dafür das Formular weiter unten.

Sollten Sie bei uns in der Praxis in einem PCR-Test positiv auf Corona getestet worden sein, können wir auch dafür einen QR-Code ausstellen. Bitte verwenden Sie ebenfalls das Formular weiter unten. Bitte geben Sie den (ungefähren) Monat und das Jahr des Tests an, damit wir den auch finden.

Achten Sie auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens! In der Luca-App muss der identische Name hinterlegt sein. Ansonsten empfiehlt sich die gleiche Schreibweise wie im Personalausweis. Sollte das Zertifikat fehlerhaft sein, weil Sie sich verschrieben haben, ist eine erneute Ausstellung kostenpflichtig! Das gleiche gilt, wenn Sie die App neu installieren und die QR-Codes nicht mehr haben sollten. Die Kosten für die erstmalige Ausstellung der Impfzertifikate werden vom Land NRW übernommen.

Es gibt auch die Möglichkeit, den digitalen Impfpass in Apple Wallet zu integrieren: https://covidpass.eu/de

Sollte Ihre zweite Impfung noch ausstehen, warten Sie bitte bis diese erfolgt ist oder lassen Sie sich direkt beim Impftermin der Zweitimpfung die QR-Codes für beide Impfungen erstellen. Das Impfzertifikat gilt ja erst 14 Tage nach der zweiten Impfung.


Anleitung zur Testausführung (Corona Test)

Kérjük a teszteket az alábbi módon végezzék el: (Corona Test)

https://ladr.de/coronavirus- sars-cov-2



Wichtiges zum Corona-Virus

vorab eine wichtige Bitte an Sie,

liebe Patienten

Wenn Sie die typischen Symptome des Virus (trockener Husten und Fieber) bei sich feststellen und ein realistischer Kontakt zu einer infizierten Person bestanden hat, möchten wir Sie bitten vor einem persönlichen Erscheinen in unserer Praxis telefonisch Kontakt zu uns aufzunehmen!!

In dem Flyer vom Robert Koch Institut unten finden Sie einige Hinweise, was Sie beachten können, um sich selbst so gut es geht zu schützen und damit der Verbreitung des Virus vorzubeugen. 


 

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